AGB

§ 1 Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, für gewerbliche Kunden für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Auftraggebern.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unser Angebot ist zwei Wochen nach Angebotsabgabe gültig. Alle vorherigen Angebote zum beschriebenen Leistungsumfang verlieren dann ihre Gültigkeit.
2. Unsere Angebote sind bis zur Abnahme durch den Auftraggeber innerhalb der im Angebot angegebenen Frist freibleibend.
3. Der Vertrag kommt erst mit Abgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns oder durch Leistung/ Lieferung der Ware/des Werkes zustande.
4. Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Sollte der aufgrund des Angebotes erteilte Auftrag die zuvor veranschlagten Kosten jedoch erheblich (d. h. mehr als 10 %) überschreiten, so steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Dies gilt nicht, wenn die Mehrkosten zu einem Wertzuwachs des Werkes/der Dienstleistung geführt haben oder sich aufgrund von während der Vertragsausführung geänderten Tätigkeitsvoraussetzungen ergeben.
§ 3 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Verzug Aufrechnung
1. Die Preise gelten in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung wird vertraglich vereinbart.
2. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar.
3. Ist auf der Rechnung ein kalendermäßig bestimmter oder bestimmbarer Zahlungstermin genannt, so gerät der Auftraggeber mit Ablauf des genannten Tages ohne weitere Mahnung mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, sofern er dieser bislang nicht nachgekommen ist. Bei Zahlungsverzug können ohne weiteren Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem Basiszinssatz von Verbrauchern und 8% p. a. über dem Basiszinssatz von Unternehmern verlangt werden. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Reisekosten richten sich nach dem Landesreisekostengesetz (HB). Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen separat bestätigt werden.
§ 4 Schweigepflicht/Datenschutz
1. Wir sind unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die uns im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
2. Wir verpflichten alle von uns zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift.
3. Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten, soweit dies im Rahmen von § 26 BDSG zulässig ist.
4. Wir verarbeiten und nutzen uns zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten, soweit dies für die Erbringung unserer Leistung und zum Betrieb der Internetseite erforderlich ist. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzhinweise, die auf unserer Webseite www.media-nord.com abgerufen werden können.

§ 5 Störungen bei der Leistungserbringung
1. Soweit eine Ursache, die wir nicht zu vertreten haben, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, können wir eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen.
2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, können wir auch die Vergütung unseres Mehraufwands verlangen.
§ 6 Gefahrübergang
1. Werden Dokumente oder Unterlagen auf Wunsch des Auftraggebers, der Unternehmer ist, diesem oder einem Dritten zugesandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Versandgegen stände mit der ordnungsgemäßen Übergabe an die Post oder ein zuverlässiges Frachtunternehmen auf den Auftragge ber über, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und/oder wer die Frachtkosten trägt.
2. Kommt der Auftraggeber, der Unternehmer ist, in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware/des Werkes in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Wir sind berechtigt, den daraus entstandenen Schaden einschließlich eines eventuellen Mehraufwands ersetzt zu verlangen.
§ 7 Haftung für Schutzrechtsverletzungen
1. Wir haften dafür, dass unsere Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellen den Auftraggeber von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

2. Soweit unsere Leistungen auf uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Grundlagen, wie z. B. Daten, Texten, Fotografien etc. basieren, haftet insoweit der Auftraggeber dafür, dass diese frei von Schutzrechten, Persönlichkeitsrechten oder anderen Rechten Dritter sind.
3. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrich tigt der Auftraggeber uns. Er überlässt es uns – und ggf. unserem Vorlieferanten soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf unsere Kosten abzuwehren.
4. Werden durch unsere Leistung Rechte Dritter verletzt, werden wir nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen. Schadensersatzansprüche bleiben bei Verschulden unsererseits – im Rahmen von § 5 AGB -unberührt.
5. Wir sind berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Auftraggeber die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihm gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Der Auftragnehmer haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln sowie bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei Datenverlust haften wir nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, vorausgesetzt, dass wir uns obliegende Pflichten zur Einweisung in die Datensicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.
3. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung.

§ 9 Kündigung/Urheberrechte/Eigentum
Zum oder nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit ist der Dienstleistungsvertrag innerhalb von 3
Monaten zum Monatesende kündbar. Nach einer fristgerechten Kündigung werden die website sowie weitere Leistungen
wie z. B. im social media Bereich von Media – Nord gelöscht. Es besteht aber die Möglichkeit, die genannten websites dem
Kunden kostenlos zu übertragen. Ein Service von Media – Nord findet ab dem Zeitpunkt der Übertragung nicht mehr
statt. Die Rechte, die uns nach dem Urheber rechtsgesetz zustehen, verbleiben uns soweit, als der vertragliche Zweck die
Übertragung nicht erfordert. Abweichendes muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Das Urheberrecht des
Auftraggebers an von ihm zur Verfügung gestellten Unterla gen bleibt unberührt. Falls auf den websites Urheberrechte
von Drittparteien liegen, muss der Kunde eigenverantwortlich für eine Regelung mit den entsprechenden Drittanbietern
sorgen. Media-Nord teilt dem Kunden die jeweiligen Urheberrechtsinhaber mit.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt deutsches Recht. Soweit für ausländische Auftraggeber das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht
anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.
2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages sollen schriftlich fixiert werden.
3. Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich
rechtlichen Sondervermögen ist unser Geschäftssitz, Delmenhorst.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt im Falle der
Beauftragung der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Projektpartner verpflichten sich, die jeweils unwirksame Regelung
durch eine solche zu ersetzen, die dem Inhalt der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.